Ein durchdachter Planungsprozess ist entscheidend für den Erfolg und die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage. Hier bekommen Sie einen Überblick über die Planung, Kosten und Förderung.
Wesentliche Planungsschritte sind die Analyse des Standortes, die Auswahl einer Anlage, die Ihren Anforderungen entspricht, die Abklärung der gesetzlichen Vorgaben und die sachkundige Installation. Zudem ist ein detaillierter Finanzplan für die Photovoltaik-Kosten wichtig, inklusive der Berücksichtigung von Fördermitteln, die zur schnelleren Amortisation der Ausgaben beitragen können. Mit qualifizierten Fachkräften, die für die professionelle Installation und den Start Ihrer Anlage sorgen, gewährleisten Sie einen störungsfreien Betrieb und optimale Ergebnisse.
Die KfW-Bank bietet unterschiedliche Photovoltaik-Förderungen, Darlehen und finanzielle Zuschüsse für den Einbau von Solaranlagen bereit. Zusätzlich können Investitionsabschreibungen und steuerliche Vergünstigungen als Anreize dienen. Es ist ratsam, sich im Vorfeld zu informieren, um die Ausgaben für Ihre Photovoltaikanlage zu minimieren.
Die Erstinvestitionskosten für Kauf und Montage einer PV-Anlage hängen von ihrer Größe und Kapazität ab. Die Anlagenkapazität sollte auf den persönlichen Energiebedarf abgestimmt sein.
1 kWp installierte Leistung erzeugt etwa 1000 kWh im Jahr – und benötigt rund 6-7 m² Dachfläche.
Kalkulieren Sie Ihren jährlichen Strombedarf, basierend auf vorherigen Stromabrechnungen, und beachten Sie mögliche zukünftige Veränderungen wie einen Anstieg von Personal, den Kauf stromintensiver Geräte, Elektrofahrzeuge oder einer Wärmepumpe.
Nutzen Sie unseren Solar- Rechner, um herauszufinden, ob Ihr Dach grundsätzlich geeignet ist:
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Die Kosten für den Netzanschluss einer Photovoltaikanlage in Baden-Württemberg hängen von der Art des Anschlusses und den örtlichen Gegebenheiten ab. Bei einer konventionellen Hausanlage in der Regel 500 bis 1.000 Euro.Bei großen Photovoltaikanlagen können höhere Kosten anfallen
Die laufenden Kosten einer PV-Anlage variieren je nach Größe und umfassen Wartung, mögliche Reparaturen (z.B. Austausch des Wechselrichters) und eventuell eine Versicherung – die nicht verpflichtend ist.
Einnahmen aus der Vergütung für eingespeisten Strom sind umsatzsteuerpflichtig, sofern Ihre PV-Anlage eine Leistung von über 30 kWp hat und nicht auf Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden oder Gebäuden, die für „dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten“ genutzt werden, installiert ist. Für Anlagen bis zu dieser Grenze gilt pauschal ein Nullsteuersatz für die Umsatzsteuer.